Syrische Flüchtlinge im wehrdienstfähigen Alter
Einem 20-jährigen Syrer, der vor dem Bundesamt angegeben hatte, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Es sei, so das OVG in Münster, nicht davon auszugehen, dass …
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