Schlagwort: Abschiebeanordnung

Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und keine Frist zur freiwilligen Ausreise

Bei einer Abschiebungsanordnung gegen einen radikalislamistischen Gefährder braucht dem Ausländer regelmäßig keine Frist zur freiwiligen Ausreise gesetzt werden. Nach § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann die von der obersten Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der … 

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die unzureichende Anhörung

Der formellen Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung steht nicht entgegen, dass der im Bundesgebiet zuletzt lediglich geduldete und damit kraft Gesetzes ausreisepflichtige Ausländer vor Erlass der Abschiebungsanordnung möglicherweise nicht hinreichend angehört worden ist. Nach nationalem Verfahrensrecht war eine Anhörung entbehrlich. § 58a AufenthG schreibt eine Anhörung weder ausdrücklich vor noch verbietet er … 

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und das zielstaatsbezogene Abschiebungsverbot

Nach der gesetzlichen Konstruktion des § 58a AufenthG führt das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG dazu, dass der Betroffene nicht in diesen Staat, nach (rechtzeitiger) Ankündigung aber in einen anderen (aufnahmebereiten oder -verpflichteten) Staat abgeschoben werden darf. Die zuständige Behörde hat beim Erlass … 

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