Afghanistan – und kein Abschiebungsverbot?
Ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan dürfte für junge, alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Männer, insbesondere aber für solche Männer,
Weiterlesen…Aktuelle Nachrichten aus dem Asylrecht
Ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan dürfte für junge, alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Männer, insbesondere aber für solche Männer,
Weiterlesen…Für die Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK
Weiterlesen…Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines islamistischen Gefährders gegen eine Abschiebungsanordnung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein abgewiesen. Das Ministerium hatte im Oktober 2017 die Abschiebung des 1989 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Nachdem ein Antrag auf …
Nach der gesetzlichen Konstruktion des § 58a AufenthG führt das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG dazu, dass der Betroffene nicht in diesen Staat, nach (rechtzeitiger) Ankündigung aber in einen anderen (aufnahmebereiten oder -verpflichteten) Staat abgeschoben werden darf. Die zuständige Behörde hat beim Erlass …
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales Abschiebungsverbot klagen. Einem Ausländer, dem bestandskräftig subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, fehlt auch nach der Aussetzung des Familiennachzuges für diesen Personenkreis das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die zusätzliche Feststellung der Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbotes gerichtete Klage. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht …
Für eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG bedarf es einer auf Tatsachen gestützten Bedrohungslage, bei der sich das vom Ausländer ausgehende Risiko einer sicherheitsgefährdenden oder terroristischen Tat jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann. Die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG hängt nicht von der Rechtmäßigkeit eines …