Verweigerung subsidiären Schutzes – und die Klage
Gegen die Verweigerung einer Entscheidung über die Gewährung subsidiären Schutzes in Deutschland ist die Anfechtungsklage die statthafte Klageart. Der Tenor des angefochtenen Bescheides bezieht sich mit der Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nur auf die Begehren Asyl und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf die sich nach damaliger Rechtslage ein “Asylantrag” …