Der zum Anhörungstermin vor dem Haftrichter nicht geladene Rechtsanwalt
Erfährt der Haftrichter während des Anhörungstermins, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser von
Weiterlesen…Aktuelle Nachrichten aus dem Asylrecht
Erfährt der Haftrichter während des Anhörungstermins, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser von
Weiterlesen…Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 5 AufenthG für die Anordnung von Zurückweisungshaft ein abschließendes Sonderregime geschaffen. Von über die Voraussetzungen in § 15 Abs. 5 AufenthG hinausgehenden Voraussetzungen ist die Anordnung von Zurückweisungshaft auch mit Blick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht abhängig zu machen. Die Anordnung von Zurückweisungshaft nach …
Auch die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Diesen Anforderungen genügte im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen …
Der Lauf der einmonatigen Frist zur Einlegung der Beschwerde (§ 63 Abs. 1 FamFG) wird durch die im Termin zur Anhörung erfolgte Übergabe des Beschlusses an den Betroffenen in Gang gesetzt. Die in dem Termin erfolgte Übergabe war eine wirksame Bekanntgabe i.S.v. § 63 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § …