Asyl für Konvertiten
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es ureigene Aufgabe des Gerichts, die Ernsthaftigkeit eines vom Asylbewerber behaupteten Glaubenswechsels zu würdigen.
Danach ist die Frage, ob der von einem Asylbewerber behauptete Glaubensübertritt auf einer ernsthaften und innerlich gefestigten Überzeugung beruht, höchstpersönlicher Natur und …
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