Ausbildungsduldung – im Wege der einstweiligen Anordnung
In der Vorlage eines Ausbildungsvertrages bei der Behörde kann regelmäßig ein konkludenter Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG) sowie einer Beschäftigungserlaubnis gesehen werden. Dies gilt nicht, wenn wegen der vorgeschalteten Einstiegsqualifizierung ein Antrag auf Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG gestellt …