Schlagwort: Dublin-III-VO

Anordnung von Zurückweisungshaft – und der Haftantrag

Auch die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Diesen Anforderungen genügte im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen … 

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Umverteilung von Asylbewerbern innerhalb der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen. Diese Regelung trägt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Als Reaktion … 

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Dublin III – und die Flüchtlingskrise

Fiat iustitia ut pereat mundus. Oder auf neu-europäisch: EU-Recht (hier: die Dublin-III-Verordnung) muss auch dann angewendet werden, wenn ein Mitgliedsstaat förmlich überrannt wird und die ihm auferlegte Last kaum bewältigen kann. Kroatien war und bleibt daher nach Ansicht des Unionsgerichtshofs der Europäischen Union für die Prüfung der Anträge auf internationalen … 

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Nicht abgeschlossene Asylverfahren in anderen EU-Staaten – und der Prüfungsumfang in Deutschland

Die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, ist mit der Anfechtungsklage anzugreifen. Ein asylrechtlicher Zweitantrag, der bei Fehlen neuen Vorbringens ohne Sachprüfung als unzulässig abgelehnt werden kann, setzt gemäß § 71a … 

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Dublin-III-VO – und das Asylverfahren in Ungarn

Das Asyl- und Aufnahmesystem in Ungarn weist systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III VO auf. Nach dieser Norm ist die Überstellung unmöglich, wenn es wesentliche Gründe für die Annahme gibt, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller im zuständigen Mitgliedstaat systemische Schwachstellen … 

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Dulin-Verfahren – und die Überstellungsfrist

Verstreicht die Frist zur Überstellung des Asylbwerbers an das ursprünglich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige EU-Land (Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO), ohne dass eine Überstellung stattfindet, geht die Zuständigkeit von dem ersuchten – ursprünglich zuständigen – Staat auf den ersuchenden – die Überstellung durchführenden – Staat … 

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Rücküberstellung zum Asylverfahren in Ungarn

Das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Ungarn leiden nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegenwärtig nicht mehr an systemischen Mängeln. Nach den Regeln der Dublin-III-Verordnung ist für innerhalb der EU gestellte Asylanträge grundsätzlich der Mitgliedstaat zuständig, den der Flüchtling als erstes betritt bzw. in dem er zuerst um Schutz … 

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Anordnung von Zurückweisungshaft – und der Haftgrund

Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 5 AufenthG für die Anordnung von Zurückweisungshaft ein abschließendes Sonderregime geschaffen. Von über die Voraussetzungen in § 15 Abs. 5 AufenthG hinausgehenden Voraussetzungen ist die Anordnung von Zurückweisungshaft auch mit Blick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht abhängig zu machen. Die Anordnung von Zurückweisungshaft nach … 

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