Dulin-Verfahren – und die Überstellungsfrist
Verstreicht die Frist zur Überstellung des Asylbwerbers an das ursprünglich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige EU-Land (Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO), ohne dass eine Überstellung stattfindet, geht die Zuständigkeit von dem ersuchten – ursprünglich zuständigen – …
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