Fluchtgefahr – wegen der zu erwartenden Strafe
Fluchtgefahr besteht immer dann, wenn es die Würdigung der Umstände des Falles wahrscheinlicher macht, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde. Dabei erfordert die Beurteilung der Fluchtgefahr die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, insbesondere der Art der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat, …