Schlagwort: Islamismus

Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und keine Frist zur freiwilligen Ausreise

Bei einer Abschiebungsanordnung gegen einen radikalislamistischen Gefährder braucht dem Ausländer regelmäßig keine Frist zur freiwiligen Ausreise gesetzt werden. Nach § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann die von der obersten Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der … 

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die Gefahrenprognose

Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer vollzogenen Abschiebungsanordnung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung. Ob einem radikal-islamistischen Gefährder im Abschiebezielstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gegen Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung droht, hängt sowohl von der Menschenrechtslage in diesem Staat als auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls … 

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die unzureichende Anhörung

Der formellen Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung steht nicht entgegen, dass der im Bundesgebiet zuletzt lediglich geduldete und damit kraft Gesetzes ausreisepflichtige Ausländer vor Erlass der Abschiebungsanordnung möglicherweise nicht hinreichend angehört worden ist. Nach nationalem Verfahrensrecht war eine Anhörung entbehrlich. § 58a AufenthG schreibt eine Anhörung weder ausdrücklich vor noch verbietet er … 

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und das zielstaatsbezogene Abschiebungsverbot

Nach der gesetzlichen Konstruktion des § 58a AufenthG führt das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG dazu, dass der Betroffene nicht in diesen Staat, nach (rechtzeitiger) Ankündigung aber in einen anderen (aufnahmebereiten oder -verpflichteten) Staat abgeschoben werden darf. Die zuständige Behörde hat beim Erlass … 

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Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder

Für eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG bedarf es einer auf Tatsachen gestützten Bedrohungslage, bei der sich das vom Ausländer ausgehende Risiko einer sicherheitsgefährdenden oder terroristischen Tat jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann. Die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG hängt nicht von der Rechtmäßigkeit eines … 

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