Erste "Tatsachenrevision" in asylgerichtlichen Verfahren
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist die erste sogenannte Tatsachenrevision auf der Grundlage des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen
Weiterlesen…Aktuelle Nachrichten aus dem Asylrecht
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist die erste sogenannte Tatsachenrevision auf der Grundlage des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen
Weiterlesen…Das Tatsachengericht hat über die Art der heranzuziehenden Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme insgesamt im Rahmen seiner Pflicht zur
Weiterlesen…Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des
Weiterlesen…Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine abstrakte, in
Weiterlesen…Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) stellt keinen Berufungszulassungsgrund im Asylverfahren dar (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO). Eine unterbliebene, allerdings gebotene Sachverhaltsaufklärung kann zwar im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen. Hierfür muss allerdings ein derart schwerwiegender …
Die Klage auf Bescheidung eines Asylantrags ist als solche kein Einzelfall, der durch besondere Umstände geprägt wird. Eine Herabsetzung des Gegenstandswertes nach § 30 Abs. 2 RVG ist daher grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Nach § 30 Abs. 1 RVG beträgt in Klageverfahren nach dem Asylgesetz der Gegenstandswert 5 000 Euro, in …