Effektiver Eilrechtsschutz in Asylfolgesachen
Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des
Weiterlesen…Aktuelle Nachrichten aus dem Asylrecht
Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des
Weiterlesen…Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine abstrakte, in
Weiterlesen…Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) stellt keinen Berufungszulassungsgrund im Asylverfahren dar (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO). Eine unterbliebene, allerdings gebotene Sachverhaltsaufklärung kann zwar im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen. Hierfür muss allerdings ein derart schwerwiegender …
Die Klage auf Bescheidung eines Asylantrags ist als solche kein Einzelfall, der durch besondere Umstände geprägt wird. Eine Herabsetzung des Gegenstandswertes nach § 30 Abs. 2 RVG ist daher grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Nach § 30 Abs. 1 RVG beträgt in Klageverfahren nach dem Asylgesetz der Gegenstandswert 5 000 Euro, in …