Verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz in Asylsachen – und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes
Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte auch beim verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen. Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte auch bei der Auslegung und Anwendung …