Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig – und die richtige Klageart
Die Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG ist mit der Anfechtungsklage anzugreifen. Die Feststellung in dem Bescheid, dass sich die Asylbewerberinnen aufgrund ihrer Einreise aus Polen, einem sicheren Drittstaat im Sinne von Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 2 …