Schlagwort: Verwaltungsrecht

Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die unzureichende Anhörung

Der formellen Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung steht nicht entgegen, dass der im Bundesgebiet zuletzt lediglich geduldete und damit kraft Gesetzes ausreisepflichtige Ausländer vor Erlass der Abschiebungsanordnung möglicherweise nicht hinreichend angehört worden ist.

Nach nationalem Verfahrensrecht war eine Anhörung entbehrlich. § 58a

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Bürgerkriegsflüchtlinge – und ihre Lebenshaltungskosten

Ein Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht die Einreise von Ausländern, bei denen sich ein Dritter verpflichtet hat, die Kosten des Lebensunterhalts zu tragen (§ 68 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Wird …

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und das zielstaatsbezogene Abschiebungsverbot

Nach der gesetzlichen Konstruktion des § 58a AufenthG führt das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG dazu, dass der Betroffene nicht in diesen Staat, nach (rechtzeitiger) Ankündigung aber in einen anderen (aufnahmebereiten oder -verpflichteten) …

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Rücküberstellung zum Asylverfahren in Ungarn

Das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Ungarn leiden nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegenwärtig nicht mehr an systemischen Mängeln.

Nach den Regeln der Dublin-III-Verordnung ist für innerhalb der EU gestellte Asylanträge grundsätzlich der Mitgliedstaat zuständig, den der Flüchtling …

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Aussetzung einer Abschiebung nach Afghanistan – durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

Bei der Prüfung dieser …

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Klage gegen eine Abschiebungsanordnung – und ihr Vollzug

Eine Abschiebungsanordnung erledigt sich nicht mit ihrem Vollzug. Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer vollzogenen Abschiebungsanordnung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung.

Der Zulässigkeit der Klage steht die zwischenzeitliche Abschiebung des Ausländers nicht entgegen. Hierdurch hat sich …

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Aktuell:
Aktuelles Asylrecht