Kategorie: EU-Asylrecht

Aktuelle Rechtsnachrichten zum Asylrecht der EU, insb. zu den Dublin-Verordnungen.

Umverteilung von Asylbewerbern innerhalb der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen. Diese Regelung trägt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Als Reaktion … 

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Asylrechtliche Drittstaatenklausel – und ihre Anwendung auf andere EU-Mitgliedstaaten

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht “sichere Drittstaaten” im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 26a Abs. 2 AsylG, Art. 16a Abs. 2 GG. Der Ablehnungsbescheid gegenüber einem über Polen eingereisten Asylbewerber kann nicht auf § 29 Abs. 1 Nr. … 

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Asylrechtliche Drittstaatenklausel – und ihre Anwendung auf EU-Mitgliedstaaten

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht “sichere Drittstaaten” im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 26a Abs. 2 AsylG, Art. 16a Abs. 2 GG. § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG scheidet als Rechtsgrundlage des angegriffenen Bescheides aus. Dabei bedarf … 

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Dublin III – und die Flüchtlingskrise

Fiat iustitia ut pereat mundus. Oder auf neu-europäisch: EU-Recht (hier: die Dublin-III-Verordnung) muss auch dann angewendet werden, wenn ein Mitgliedsstaat förmlich überrannt wird und die ihm auferlegte Last kaum bewältigen kann. Kroatien war und bleibt daher nach Ansicht des Unionsgerichtshofs der Europäischen Union für die Prüfung der Anträge auf internationalen … 

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Dublin-III-VO – und das Asylverfahren in Ungarn

Das Asyl- und Aufnahmesystem in Ungarn weist systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III VO auf. Nach dieser Norm ist die Überstellung unmöglich, wenn es wesentliche Gründe für die Annahme gibt, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller im zuständigen Mitgliedstaat systemische Schwachstellen … 

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Dulin-Verfahren – und die Überstellungsfrist

Verstreicht die Frist zur Überstellung des Asylbwerbers an das ursprünglich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige EU-Land (Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO), ohne dass eine Überstellung stattfindet, geht die Zuständigkeit von dem ersuchten – ursprünglich zuständigen – Staat auf den ersuchenden – die Überstellung durchführenden – Staat … 

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