Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – und das Ende der Vormundschaft
Soweit das Heimatrecht des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings die Beendigung der Vormundschaft an die gleichen Voraussetzungen knüpft wie das deutsche Recht in §§ 1882, 1773 Abs. 1 BGB, kann dahinstehen, ob sich das insoweit anwendbare Recht tatsächlich nach Art. …
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