Abschiebehaft – und die sofortige Wirksamkeit der Haftanordnung
Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit gemäß § 422 Abs. 2 FamFG muss sich eindeutig und unmissverständlich aus dem Haftanordnungsbeschluss ergeben. Hierfür ist es unerheblich, ob die Anordnung im Tenor enthalten ist oder ob sie sich den Gründen des Beschlusses entnehmen …
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