Klage gegen eine Abschiebungsanordnung – und ihr Vollzug
Eine Abschiebungsanordnung erledigt sich nicht mit ihrem Vollzug. Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer vollzogenen Abschiebungsanordnung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung.
Der Zulässigkeit der Klage steht die zwischenzeitliche Abschiebung des Ausländers nicht entgegen. Hierdurch hat sich …
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