Abgelehnte afghanische Asylsuchende in Berlin
Die Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage ist verfassungswidrig.
So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden von afghanischen Asylsuchenden stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz durch das …
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