Abschiebungshaft – und der Haftgrund der Entziehung
Der Haftgrund des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, dass sich der Ausländer in sonstiger Weise der Abschiebung entzogen hat, setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme …
Weiterlesen…





