Die nicht mehr vertretbare Auslegung eines Rechtsschutzbegehrens
Vor dem Bundesverfassungsgericht war aktuell eine Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art.19 Absatz 4 Satz 1 GG aufgrund einer nicht mehr vertretbarer Auslegung des Rechtsschutzbegehrens durch die Fachgerichte erfolgreich.
Die Verfassungsbeschwerde betraf die Behandlung eines Rechtsschutzantrags, der sich gegen eine richterlich …
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