Asylbewerberleistungen – und die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität aus § 90 Abs. 2 BVerfGG müssen vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern …
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