Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW – teilweise nichtig
Die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist teilweise nicht mit Bundesrecht vereinbar und daher nichtig.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine Wohnsitzauflage aufgehoben, mit welcher die Bezirksregierung Arnsberg einen irakischen Flüchtling verpflichtet hatte, in Kerpen …
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