Psycho-Test für homosexuelle Flüchtlinge
Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen Orientierung unterzogen werden. Die Durchführung eines solchen Tests stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers dar. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union anläßlich des Falles eines Nigerianers, der in Ungarn Asyl suchte. Im April 2015 stellte …