Asyl für Konvertiten – und die Glaubensprüfung
Die Maßstäbe, die das Bundesverwaltungsgericht für die Prüfung, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Religion besteht, entwickelt und in dem angegriffenen Beschluss bestätigt hat, sind für das Bundesverfassungsgericht nicht zu beanstanden. Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht …
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