Rücknahmefiktion im Asylverfahren – und die fingierte Zustellung der Ladung zur Anhörung
Im Asylverfahrensrecht ist bei einer lediglich fingierten Zustellung der Ladung zur Anhörung kein Raum für die Rücknahmefiktion.
Gemäß § 33 Abs. 1 AsylG gilt der Asylantrag als zurückgenommen, wenn der Ausländer oder die Ausländerin das Verfahren nicht betreibt. Das Nichtbetreiben …
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