Gruppenverfolgung bei syrischen Wehrdienstentziehern
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaube, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe anzusehen sind, ist nicht auf die Konstellation syrischer Wehrdienstentzieher übertragbar.
In der Rechtsprechung …
Weiterlesen…