Belehrung im Asylverfahren – aber in welcher Sprache?
Die Belehrung nach § 33 Abs. 4 AsylG hat in einer Sprache zu erfolgen, deren Kenntnis bei dem Asylantragsteller vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann.
Nach § 33 Abs. 5 Satz 1 AsylG stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das …
Weiterlesen…





