Flüchtlingsanerkennung wegen überlanger Verfahrensdauer?
Eine Flüchtlingsanerkennung kann nicht allein wegen einer überlangen Verfahrensdauer erfolgen.
Es ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, dass die Voraussetzungen der §§ 3, 4 AsylG nicht allein deswegen positiv festgestellt werden können, weil und wenn das berufungsgerichtliche Verfahren unangemessen …
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