Nicht abgeschlossene Asylverfahren in anderen EU-Staaten – und der Prüfungsumfang in Deutschland
Die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, ist mit der Anfechtungsklage anzugreifen.
Ein asylrechtlicher Zweitantrag, der bei Fehlen neuen Vorbringens ohne …
Weiterlesen…





