Zurückweisungshaft – und der Beginn der Beschwerdefrist
Der Lauf der einmonatigen Frist zur Einlegung der Beschwerde (§ 63 Abs. 1 FamFG) wird durch die im Termin zur Anhörung erfolgte Übergabe des Beschlusses an den Betroffenen in Gang gesetzt.
Die in dem Termin erfolgte Übergabe war …
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