Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die unzureichende Anhörung

Der formellen Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung steht nicht entgegen, dass der im Bundesgebiet zuletzt lediglich geduldete und damit kraft Gesetzes ausreisepflichtige Ausländer vor Erlass der Abschiebungsanordnung möglicherweise nicht hinreichend angehört worden ist.

Nach nationalem Verfahrensrecht war eine Anhörung entbehrlich. § 58a

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Rücküberstellung eines Flüchtlings – und die Anhörung durch das Beschwerdegericht

Das Beschwerdegericht muss den Betroffenen grundsätzlich nicht erneut anhören, wenn es den unter Anhörung des Betroffenen festgestellten Sachverhalt lediglich einem anderen der gesetzlich festgelegten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer (erheblichen) Fluchtgefahr zuordnen will als das Amtsgericht.

Die Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft …

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Die Flüchtlingsunterkunft im Wohnungseigentum/Teileigentum

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über einen zwischen zwei Teileigentümerinnen geführten Rechtsstreit zu entscheiden, der die Zulässigkeit der Nutzung einer früher als Altenpflegeheim dienenden Teileigentumseinheit u.a. als Flüchtlingsunterkunft zum Gegenstand hatte.

Anlass hierzu bot ein Fall aus Starnberg. Die Teileigentümergemeinschaft besteht …

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und das zielstaatsbezogene Abschiebungsverbot

Nach der gesetzlichen Konstruktion des § 58a AufenthG führt das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG dazu, dass der Betroffene nicht in diesen Staat, nach (rechtzeitiger) Ankündigung aber in einen anderen (aufnahmebereiten oder -verpflichteten) …

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Wehrdienstentziehung als Asylgrund für syrische Flüchtlinge

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, …

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Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW – teilweise nichtig

Die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist teilweise nicht mit Bundesrecht vereinbar und daher nichtig.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine Wohnsitzauflage aufgehoben, mit welcher die Bezirksregierung Arnsberg einen irakischen Flüchtling verpflichtet hatte, in Kerpen …

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Aktuelles Asylrecht