Überstellungshaft – und der Haftantrag
Ein zulässiger Haftantrag ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht.
Erforderlich sind
- Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht,
- zu den Abschiebungs- oder





