Keine bürgerkriegsbedingte Lebensgefahr in Syrien
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Bürgerkrieg) mehr.
Dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zugrunde …
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