Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht – und der Berufungszulassungsgrund im Asylverfahren
Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) stellt keinen Berufungszulassungsgrund im Asylverfahren dar (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO).
Eine unterbliebene, allerdings gebotene Sachverhaltsaufklärung kann zwar im …
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