Sekundärmigration anerkannter Flüchtlinge
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg zur Klärung von Fragen angerufen, die die Sekundärmigration von Ausländern betreffen, die bereits als Flüchtling in einem EU-Mitgliedstaat anerkannt worden sind.
Insbesondere geht es um die in der …
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