Prozesskostenhilfe für die asylrechtliche Aufstockungsklage
Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen. Denn der vernünftig abwägende Rechtsschutzsuchende kann die Entscheidung über die Klageerhebung – jedenfalls in einem Rechtsgebiet wie …
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