Die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – als Abschiebungsverbot
Für die Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK zurückzugreifen.
Dieser fordert in ständiger Rechtsprechung nur …
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